AGB

Stand: 2026-04-13

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungs- und Business-Support-Leistungen

Aec-Berlin UG (haftungsbeschränkt)
Rathausstraße 51a, 12105 Berlin, Deutschland
E-Mail: info@aec-berlin.com

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Aec-Berlin UG (haftungsbeschränkt) („Aec-Berlin") und ihren Kunden über Beratungs-, Koordinations-, Marktvorbereitungs-, Business-Support-, Office-Support-, After-Sales- und administrative Unterstützungsleistungen.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit nicht in den einzelnen Klauseln ausdrücklich zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Aec-Berlin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.5 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einem Projektvertrag, einer Leistungsbeschreibung, einem Statement of Work oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.

2. Leistungen von Aec-Berlin

2.1 Aec-Berlin erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Markteintrittsunterstützung, Business Support, Office Function Support, administrative Koordination, Kommunikation mit lokalen Stellen, organisatorische Unterstützung, Begleitung von Geschäftsprozessen sowie sonstige damit zusammenhängende Serviceleistungen.

2.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, schuldet Aec-Berlin keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keinen Markterfolg, keine konkrete Zulassung, keine Gründungseintragung, kein bestimmtes Behördenresultat, keine Visa-Erteilung, keinen Vertragsabschluss mit Dritten und keinen sonstigen garantierten Erfolg.

2.3 Aec-Berlin ist berechtigt, Art, Methode und Ablauf der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3. Keine Rechts- oder Steuerberatung

3.1 Aec-Berlin erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Wirtschaftsprüfung und keine sonstigen erlaubnispflichtigen Rechts- oder Berufsdienstleistungen, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

3.2 Sofern erforderlich, kann Aec-Berlin die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Übersetzern, Buchhaltern, Relocation-Dienstleistern oder sonstigen externen Fachleuten koordinieren oder empfehlen. Diese Leistungen werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – eigenverantwortlich durch den jeweiligen Dritten erbracht.

4. Vertragsschluss

4.1 Angebote von Aec-Berlin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

4.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche Annahme, Gegenzeichnung eines Angebots oder Vertragsdokuments, Bestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden.

4.3 Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind das konkrete Angebot, die Leistungsbeschreibung, das Projektpapier oder die individuelle Vereinbarung.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben und Rückmeldungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.2 Verzögerungen, Mehraufwand oder Zusatzkosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder unvollständig erfüllt, gehen zu Lasten des Kunden.

5.3 Aec-Berlin ist berechtigt, Leistungstermine angemessen zu verschieben, soweit die Mitwirkung des Kunden fehlt oder sich verzögert.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

6.2 Die Vergütung kann insbesondere als Festpreis, Stundenhonorar, Pauschale, Retainer, Monatsvergütung oder Meilensteinvergütung vereinbart werden.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.5 Aec-Berlin ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

7. Fremdkosten und Leistungen Dritter

7.1 Gebühren von Behörden, Handelsregistern, Notaren, Gerichten, Kammern, Übersetzern, Kurierdiensten, Reisespesen, Bankspesen sowie sonstige externe Kosten sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Solche Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt oder vom jeweiligen Dritten direkt gegenüber dem Kunden abgerechnet.

7.3 Aec-Berlin haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeiten, Bearbeitungszeiten, Entscheidungen oder Ergebnisse unabhängiger Dritter.

8. Leistungsfristen und höhere Gewalt

8.1 Angaben zu Fristen, Zeitplänen oder Fertigstellungsterminen sind grundsätzlich unverbindliche Planungsangaben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

8.2 Aec-Berlin haftet nicht für Verzögerungen, die durch Behörden, Botschaften, Gerichte, Registerstellen, Banken, technische Störungen, Arbeitskämpfe, Lieferengpässe, Ausfälle von Kommunikationswegen, höhere Gewalt oder sonstige von Aec-Berlin nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Soweit keine laufende Zusammenarbeit vereinbart ist, endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

9.2 Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.4 Im Fall der Kündigung sind die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten vom Kunden zu vergüten.

10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

10.1 An Konzepten, Präsentationen, Prozessbeschreibungen, Textentwürfen, Analysen, Vorlagen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen behält sich Aec-Berlin alle Rechte vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den konkret für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für eigene interne geschäftliche Zwecke, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.

10.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Weiterverwertung über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von Aec-Berlin in Textform.

11. Vertraulichkeit

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden nicht öffentlichen kaufmännischen, technischen, organisatorischen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

11.2 Die Informationen dürfen nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.

11.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

11.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags für drei Jahre fort.

12. Haftung

12.1 Aec-Berlin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Aec-Berlin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung von Aec-Berlin ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Aec-Berlin.

13. Besondere Regelungen für Verbraucher

13.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB mit zwingendem Verbraucherrecht unvereinbar sein sollten, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Wird mit einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag über Dienstleistungen geschlossen, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche Ausnahme eingreift.

13.3 Beginnt Aec-Berlin auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, erfolgt dies nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlöschen.

13.4 Gesetzliche Gewährleistungs- und sonstige zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

14. Besondere Regelungen für Unternehmer

14.1 Gegenüber Unternehmern gilt: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

14.2 Gegenüber Unternehmern ist die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von Aec-Berlin zulässig, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin.

16. Sprache

16.1 Diese AGB werden in deutscher Sprache als verbindliche Hauptfassung erstellt.

16.2 Übersetzungen in englischer oder koreanischer Sprache dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit für internationale Kunden.

16.3 Im Fall von Widersprüchen, Auslegungszweifeln oder Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Aec-Berlin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, diejenige gesetzliche Regelung oder eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

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